LIEFERKETTENGESETZ

Eine digitale Lösung
für das Lieferkettengesetz

 

Icon Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz oder LkSG, verpflichtet Unternehmen, Prozesse zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette zu schaffen. Mit unseren digitalen Lösungen zur LkSG-Compliance unterstützen wir Sie bei der Prüfung von Geschäftspartnern und Lieferketten.

Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Die PROXORA Compliance-Plattform ist eine Software-as-Service-Lösung für die effiziente Umsetzung von Compliance-Prozessen. Sie entlastet auch bei der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes (LkSG). Mit dem Modul Third Party Risk Management (TPRM.360) erfolgt Prüfung, Identifikation und Steuerung von Risiken in der Lieferkette. Als moderne, digitale Workflow-Lösung unterstützt Sie das TPRM.360 sowohl beim initialen Risk Assessment Ihrer Lieferanten und Geschäftspartner als auch beim fortlaufenden Monitoring der Geschäftsbeziehung. Eine Echtzeit-Risikoanalyse und ein Überblick über Maßnahmen zur Risikominderung erleichtern es Ihrem Unternehmen, die neuen gesetzlichen Transparenz- und Meldepflichten zu erfüllen. Wir beraten Sie gerne zur Lieferkettengesetz-Compliance-Lösung für Ihr Unternehmen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit PROXORA umsetzen
Das Modul TPRM.360 von PROXORA unterstützt das Lieferkettengesetz
Assessments für LkSG und CSR abbilden
Die Module von PROXORA unterstützen Unternehmen beim Lieferkettengesetz im Bereich Antikorruption Assessment und Approval
Dank des Scope Checks wertvolle Informationen für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes gewinnen

Laden Sie sich unseren LkSG-Flyer herunter:

    Icon 1.

    Einführung eines Risikomanagement-Systems zur Erkennung, Bewertung und Mitigation von Risiken inkl. Maßnahmen zur Abhilfe bei Rechtsverletzungen gemäß LkSG-Kriterien

    • Definition der verantwortlichen Person(en) für das Risikomanagement
    • Analyse, Gewichtung und Priorisierung von Risiken im eigenen Unternehmen und bei Zuliefern
    • Definition und Steuerung von Maßnahmen zur Vermeidung identifizierter Risiken und zur Abhilfe bei Missständen
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    Einführung eines Beschwerdeverfahrens zur Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen und Missständen beim Umweltschutz

    • Anonyme Meldung durch öffentlich zugängliche Kanäle entlang der gesamten Wertschöpfungskette
    • Barrierefreie Teilnahme am Beschwerdeverfahren
    • Vertrauliches und nachvollziehbares Meldeverfahren je Vorgang
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    Einführung eines transparenten Berichtswesens zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

    • Nachvollziehbare Dokumentation über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten
    • Erstellung einer Grundsatzerklärung über das Risikomanagement-Konzept für das eigene Unternehmen und für Zulieferer inkl. Update-Möglichkeit
    • Jährlicher Bericht inkl. Veröffentlichungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß BAFA

    Ab wann gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland? Wer fällt unter das LkSG?

    Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland. Ab 2024 soll die zweite Stufe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Kraft treten und für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland gelten.

    Was ist der Unterschied zwischen deutschem und europäischem Lieferkettengesetz?

    Das 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten inkl. dem Schutz der Umwelt. Hierzu gehört der Schutz vor Kinderarbeit ebenso wie das Recht auf faire Löhne und soll die Menschenrechte und den Umweltschutz innerhalb der globalen Lieferketten stärken. Das LkSG gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Neben Präventions- und Abhilfemaßnahmen ist die Einrichtung von Beschwerdekanälen in den Lieferketten und die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement verpflichtend.

    Neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gibt es weitere Regularien wie die EU-Whistleblower-Richtlinie und nationale Gesetzgebungen, die Konzerne und KMUs zur Einrichtung von Beschwerde- bzw. Hinweiskanälen verpflichten.

    Wir informieren Sie über die Anforderungen, die LkSG-Compliance und weitere neue Regelungen an Unternehmen stellen und wie die einzelnen Sorgfaltspflichten mit den Lösungen von PROXORA in der Praxis effizient umgesetzt werden können. Zum Kontaktformular

    Informationen zu dem LkSG über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

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    Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten als PDF

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    Der Entwurf des europäischem Lieferkettengesetz berücksichtigt EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresumsatz von über 300 Mio. €. Unter das Gesetz sollen nicht-europäische Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern fallen, wenn diese einen Umsatz von 300 Mio. € im Jahr in der EU erzielen. Die Richtlinie soll sich auf Bereiche wie die eigenen Geschäftstätigkeiten, direkte und indirekte Lieferanten, sowie Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens beziehen. Ziel ist es, europäische Firmen zu einem sorgfältigeren Umgang entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Auswirkungen zu verpflichten.

    Der Europäischen Rat verabschiedet den Entwurf zum europäischen Lieferkettengesetz. Im Anschluss haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu überführen. Das in Deutschland am 1. Januar 2023 eingeführte Lieferkettengesetz (LkSG) wird voraussichtlich nachgeschärft werden.

    Europäische Kommission zur nachhaltigen Unternehmensführung

    Mehr zur Förderung der Nachhaltigkeit in Unternehmensführung und Managementsystemen

    Welche Chancen bietet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

    Ein umsichtiges Management von menschen- und umweltrechtlichen Risiken an den eigenen Standorten und in der Lieferkette ist eine Chance, Prozesse zu optimieren und die eigene unternehmerische Zukunft positiv zu gestalten. Die Third Party Risk Management Lösung (TPRM.360) von PROXORA unterstützt Sie bei diesen zukunftsweisenden Schritten. Profitieren Sie von unserer vielschichtigen Erfahrung in der Betreuung unserer Kunden bei Compliance-Risiken.

    Das Lieferkettengesetz ab 2023 umsetzen

    Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Demo zum LkSG

     

    Überzeugen Sie sich selbst davon, wie Sie unsere TPRM.360-Lösung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterstützt. Sie erhalten Einblick, wie Sie relevante Workflows mit den Modulen der PROXORA Compliance-Plattform abbilden können.

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    Was ist im Lieferkettengesetz bezüglich Berichterstattung zu beachten?

    Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Fragenkatalog zur Berichtspflicht nach §10 Abs. 2 LkSG veröffentlicht. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen Strategien für eine digitale und rechtskonforme Umsetzung des BAFA-Fragenkatalogs.

    Zum BAFA-Fragenkatalog

    Sie haben weitere Fragen zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

    Sie sind vom LkSG betroffen und möchten die Herausforderungen auf effiziente und wirtschaftliche Art und Weise durch moderne Lieferkettengesetz-Compliance-Lösungen bewältigen? Sie möchten Ihre Lieferanten und Geschäftspartner dank IT-Unterstützung immer im Blick behalten? Gerne zeigen wir in einer Demo, wie Sie die Digitalisierung des kompletten Lebenszyklus interner und externer Geschäftsbeziehung realisieren können.
    Die Erfüllung dieser Anforderungen ist keine leichte Aufgabe, insbesondere für kleinere und mittelgroße Unternehmen, ohne entsprechende Ressourcen oder Fachkenntnisse. Die innovativen Lösungen von PROXORA unterstützen direkt oder indirekt betroffene Unternehmen dabei, effektiv und rechtssicher das Lieferkettengesetz umzusetzen.

    Lieferkettengesetz Third Party
    Der Workflow mit der Third Party Risk Management Lösung (TPRM.360) von PROXORA wurde in der betrieblichen Praxis mit Experten aus Recht & Compliance, Nachhaltigkeit, Einkauf, Vertrieb und IT-Security entwickelt.

    Sie möchten sich mit unseren Lieferkettengesetz-Compliance-Lösungen absichern?

     

    Gerne berate ich Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten zu LkSG-Compliance und beantworte Ihre Fragen zu den Prozessen rund um die Lieferkette.

    Wolfgang Sprung

    Wolfgang Sprung
    Product Owner Geschäftspartnerprüfung und
    Ansprechpartner Lieferkettengesetz
    E-Mail: nextlevel@proxora.com